Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnungen
- Rahmenprüfungsordnung (von 2012)
- Für Bachelor- und Masterstudiengänge (von 2007)
- Für Bachelor-Teilstudiengänge und die General Studies der Philosophischen Fakultät (von 2012)
- Für Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät (von 2003)
- Für die modularisierten Lehramtsstudiengänge (von 2012)
- Für die alten Lehramtsstudiengänge (von 2000)
- Praktikumsordnung für das erziehungswissenschaftliche Studium der Lehrämter an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien (von 2000)
Bachelor of Art Bildende Kunst
Weitere Informationen
Weiter Informationen rund um die Prüfungen finden Sie hier und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung
Hochschulinformationssystem (HIS)
Online-Portal Prüfungswesen für Studierende und Prüfende:
Das kann angemeldet werden:
- vorgezogene Fachprüfung;
- Diplomvorprüfung;
- Diplomprüfung;
- Magisterzwischenprüfung;
- Magisterabschlussprüfung;
- Mikromodul-, Fachmodul- und Fachprüfung Bachelor/Master;
- Modulprüfungen für Lehrämter, die nach der Prüfungs- und Studienordnung 2012 studieren; sowie
- Wiederholungsprüfung und Freiversuch zur Notenverbesserung.
Erste Staatsprüfungen für das modularisierte Lehramtsstudium
Die Erste Staatsprüfung für Lehrämter bildet den Abschluss des Studiums und erstreckt sich über ein Prüfungshalbjahr. Vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist eine Hausarbeit anzufertigen und ggf. eine praktische Prüfung abzulegen (betrifft die Fächer AWT, Kunst und Gestaltung, Musik und Sport).
Sowohl die Anmeldung zur Hausarbeit und zur praktischen Prüfung als auch die Meldung zu den Arbeiten unter Aufsicht und den mündlichen Prüfungen sind zweimal jährlich nur zu festgelegten Terminen möglich, die bei der Planung des Studienabschlusses beachtet werden sollten.
Rechtsgrundlage der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter ist die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrerprüfungsverordnung – LehPrVO M-V) vom 16. Juli 2012.