Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern schreibt nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LGFG M-V) vom 20. November 2008 sowie der Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010 vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel
ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium
zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens (kein Promotionsvorhaben) an einer der in § 1 Absatz 3 LGFG M-V genannten Hochschulen aus.
Voraussichtlicher Förderbeginn: 01. April 2019
Bewerbungstermin: 31. Januar 2019
Fördervoraussetzungen
Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens kann erhalten, wer
- ein Studium an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,
- aufgrund hervorragender Studien- und Prüfungsleistungen besonders qualifiziert zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erscheint,
- ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
- die Zulassung dieses Vorhabens an einer der in § 1 Absatz 3 LGFG M-V genannten Hochschule nachweisen kann und durch einen Professor dieser Hochschule künstlerisch betreut wird.
Die Bewerbungsunterlagen sind einmal ausgedruckt und einmal in elektronischer Form bis zum 31.01.2019 (Posteingang) einzureichen bei der:
Universität Greifswald
Philosophische Fakultät
Caspar David Friedrich-Institut
Herrn Prof. Michael Soltau
Bahnhofstr. 46/47
17487 Greifswald
Tel.: (03834) 420-3260
E-Mail: soltau@uni-greifswald.de