Ausschreibung Caspar-David-Friedrich-Stipendium 2024

A U S S C H R E I B U N G

Die Universität Greifswald schreibt nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LGFG M-V) vom 20. November 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2023, sowie der Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 18.09.2023 vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens (kein Promotionsvorhaben) am Caspar- DavidFriedrich-Institut der Universität Greifswald aus.

 

Voraussichtlicher Förderbeginn: 01. Oktober 2024

Bewerbungsfrist: 05. August 2024 (Ausschlussfrist)

Die Bewerbungen müssen vollständig und fristgerecht eingegangen sein.

 

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung ist das anliegende Formblatt „Antrag auf ein Caspar-David-FriedrichStipendium (Landesgraduiertenförderung)“ zu verwenden und um die geforderten Anlagen und Unterlagen zu ergänzen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen einmal in Schriftform und einmal in elektronischer Form bis zum 05.08.2024 (Posteingangsstempel) bei der:

 

Universität Greifswald Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien

z.H. Katrin Purps

Domstraße 11, 17489, Greifswald

Telefon: 03834 420-1357

E-Mail: katrin.purps@uni-greifswald.de

 

eingegangen sein.

 

Eine Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen ist nach dem 05. August 2024 nicht mehr möglich.

Die Bewerber*innen müssen folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

1. ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule oder den Abschluss eines vergleichbaren Studiums, welches in Mecklenburg-Vorpommern erworben wurde,

2. aufgrund hervorragender Studien- und Prüfungsleistungen besonders qualifiziert zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erscheint,

3. ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie

4. die Zulassung dieses Vorhabens am CDF-Institut der Universität Greifswald nachweisen kann und durch einen Professor dieser Hochschule künstlerisch betreut wird.

Hinweis zu Nr. 1 der Fördervoraussetzungen:

Eine Bewerbung ist bereits im letzten Studienjahr möglich, wenn alle nach der Studien- und Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Anstelle des noch ausstehenden Abschlusszeugnisses ist eine vorläufige Bescheinigung des akademischen Prüfungsamtes der zuständigen Hochschule über die vollständig erbrachten Prüfungsleistungen mit sämtlichen Einzelnoten innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Diese Bescheinigung wird Grundlage der Erstbegutachtung im fakultätsinternen Verfahren. Eine Entscheidung darüber, ob ein Stipendium vergeben werden kann, ist jedoch erst möglich, wenn das Abschlusszeugnis vorliegt. Das beglaubigte Abschlusszeugnis muss daher spätestens am 01. September 2024 in der Hochschulverwaltung vorliegen.

Hinweis zu Nr. 2 bis 4. der Fördervoraussetzungen:

Das geplante künstlerische Vorhaben ist in der Bewerbung sachlich und zeitlich so zu bemessen, dass eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb eines Förderzeitraumes von einem Jahr möglich ist. Ob die Fördervoraussetzungen zu Nr. 2 bis 4. erfüllt sind, wird durch ein Gutachten beurteilt. Das Gutachten wird von der Hochschule angefordert. Die Bewerber*innen können Gutachter für ihr geplantes Vorhaben vorschlagen. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber werden alle Bewerber*innen gebeten keinen Kontakt zu den Gutachtern aufzunehmen!

Wichtige Hinweise über das Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es gliedert sich in ein fakultätsinternes Vorverfahren und in das abschließende Vergabeverfahren durch die zentrale Vergabekommission. Im Vorverfahren prüft der entsprechende fachliche Bereich in der Hochschule, ob und in welcher Rangfolge die Bewerber*innen die fachlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabekommission trifft abschließend eine Entscheidung über die Vergabe des CDFStipendiums. Diese Entscheidung der Vergabekommission wird den Bewerber*innen nach Abschluss des Vergabeverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Ausschluss der Förderung

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

1. dasselbe Vorhaben bereits von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gefördert wird oder wurde,

2. ein anderes künstlerisches Entwicklungsvorhaben bereits aus öffentlichen Mitteln oder von ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen gefördert wird oder wurde,

3. eine Ausbildung oder eine berufliche Einführung begonnen wurde und diese nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder

4. eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, es sei denn, es handelt sich um eine mit dem Vorhaben zu vereinbarende Tätigkeit in Forschung und Lehre an der Hochschule im Umfang von bis zu 10 Stunden wöchentlich oder um eine anderweitige Erwerbstätigkeit im Umfang bis zu fünf Stunden wöchentlich. Hinweis zu Nr. 4. Ausschluss der Förderung: In jedem Einzelfall entscheidet die Vergabekommission über die Vereinbarkeit einer Tätigkeit mit dem künstlerischen Vorhaben.

Förderkonditionen

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Erfolgreiche Bewerber*innen können ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500,- € erhalten. Es wird für ein Jahr bewilligt. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.


Anlagen (Download):
 

UG_-_Anlage_1_-_Ausschreibung_CDF-Stip_2024.pdf

UG_-_Anlage_2_LGFG MV.pdf

UG_-_Anlage_3_LGFVO MV.pdf

UG_-_Anlage_4_-_Antrag_CDF-Stipendium.docx

UG_-_Anlage_5_-_Leitfaden_zur_Antragstellung_CDF-S.pdf

UG_-_Anlage_6_-_Erklärung_Bewerber_zur_Gutachterau.docx

UG_-_Anlage_7_-_Datenschutzrechtliche_Hinweise UG.docx