Ausschreibung Caspar-David-Friedrich-Stipendium 2024


A U S S C H R E I B U N G
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern schreibt nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LGFG M-V) vom 20. November 2008, zuletzt geändert am 12.05.2023, sowieder Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 18. 09. 2023 vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens (kein Promotionsvorhaben) am Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswaldaus.

Voraussichtlicher Förderbeginn: 01. April 2024
Bewerbungsfrist: 03. Februar 2024 (Ausschlussfrist)

Die Bewerbungen müssen vollständig und fristgerecht eingegangen sein.

Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung ist das anliegende Formblatt „Antrag auf ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium (Landesgraduiertenförderung)“ zu verwenden und um die geforderten Anlagen und Unterlagen zu ergänzen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen einmal in Schriftform und einmal in elektronischer Form bis zum 03.02.2024 (Posteingangsstempel) bei der:

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien
z.H. Katrin Purps

Domstraße 11
17489 Greifswald

Telefon: 03834 420-1357
E-Mail:katrin.purps@uni-greifswald.de eingegangen sein.

Eine Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen ist nach dem 03. Februar 2024nicht mehr möglich.

Die Bewerber*innen müssen folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

  1. ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule oder den Abschluss einesvergleichbaren Studiums,
  2. aufgrund hervorragender Studien- und Prüfungsleistungen besonders qualifiziert zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erscheint,
  3. ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklungkünstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
  4. die Zulassung dieses Vorhabens am CDF-Institut der Universität Greifswaldnachweisen kann und durch einen Professor dieser Hochschule künstlerisch betreutwird.


Hinweis zu Nr. 1 der Fördervoraussetzungen:
Eine Bewerbung ist bereits im letzten Studienjahr möglich, wenn alle nach der Studien- und Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Anstelle des noch ausstehenden Abschlusszeugnisses ist eine vorläufige Bescheinigung des akademischen Prüfungsamtes der zuständigen Hochschule über die vollständig erbrachten Prüfungsleistungen mit sämtlichen Einzelnoten innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Diese Bescheinigung wird Grundlage der Erstbegutachtung im fakultätsinternen Verfahren. Eine Entscheidung darüber, ob ein Stipendium vergeben werden kann, ist jedoch erst möglich, wenn das Abschlusszeugnis vorliegt. Das beglaubigte Abschlusszeugnis muss daher spätestens am 01. März 2024 in der Hochschulverwaltung vorliegen.

Hinweis zu Nr. 2 bis 4. der Fördervoraussetzungen:
Das geplante künstlerische Vorhaben ist in der Bewerbung sachlich und zeitlich so zu bemessen, dass eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb eines Förderzeitraumes von einem Jahr möglich ist. Ob die Fördervoraussetzungen zu Nr. 2 bis 4. erfüllt sind, wird durch ein Gutachten beurteilt. Das Gutachten wird von der Hochschule angefordert. Die Bewerber*innen können Gutachter für ihr geplantes Vorhaben vorschlagen. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber werden alle Bewerber*innen gebeten keinen Kontakt zu den Gutachtern aufzunehmen!

Wichtige Hinweise über das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es gliedert sich in ein fakultätsinternes Vorverfahren und in das abschließende Vergabeverfahren durch die zentrale Vergabekommission. Im Vorverfahren prüft der entsprechende fachliche Bereich in der Hochschule, ob und in welcher Rangfolge die Bewerber*innen die fachlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabekommission trifft abschließend eine Entscheidung über die Vergabe des CDF-Stipendiums. Diese Entscheidung wird voraussichtlich am 04. März 2023 getroffen. Die abschließende Entscheidung der Vergabekommission wird den Bewerber*innen nach Abschluss des Vergabeverfahrens schriftlich mitgeteilt.

Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder der Stipendiat

  1. für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privatenEinrichtungen erhält oder erhalten hat,
  2. für ein anderes Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder vonmit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
  3. sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
  4. berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarendeTätigkeit in geringem Umfang.

Hinweis zu Nr. 4. Ausschluss der Förderung:
Eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in geringem Umfang liegt vor, wenn eine dem geförderten Vorhaben dienliche, vergütete Mitarbeit in Kunst und Lehre an der Hochschule von bis zu zehn Stunden wöchentlich, oder eine Erwerbstätigkeit von bis zu fünf Stunden wöchentlich erbracht wird. Gleichwohl entscheidet in jedem Einzelfall über die Vereinbarkeit einer Tätigkeit mit dem künstlerischen Vorhaben die Vergabekommission.

Förderkonditionen
Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Erfolgreiche Bewerber*innen können ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500,- € erhalten. Es wird für ein Jahr bewilligt. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.

 

Anlagen zum Download:

  1. UG_-_Anlage_1_-_Ausschreibung_CDF-Stip_2024.pdf
  2. UG_-_Anlage_2_LGFG MV.pdf
  3. UG_-_Anlage_3_LGFVO MV.pdf
  4. UG_-_Anlage_4_-_Antrag_CDF-Stipendium.docx
  5. UG_-_Anlage_5_-_Leitfaden_zur_Antragstellung_CDF-S.pdf
  6. UG_-_Anlage_6_-_Erklärung_Bewerber_zur_Gutachterau.docx
  7. UG_-_Anlage_7_-_Datenschutzrechtliche_Hinweise UG.docx