Caspar-David-Friedrich-Stipendium zum SoSe 2019

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern schreibt nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LGFG M-V) vom 20. November 2008 sowie der Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010 vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel

 

ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium

 

zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens (kein Promotionsvorhaben) an einer der in § 1 Absatz 3 LGFG M-V genannten Hochschulen aus.

 

Voraussichtlicher Förderbeginn:     01. April 2019

Bewerbungstermin:                            31. Januar 2019

 

Fördervoraussetzungen

Ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium zur Durchführung eines künstlerischen Vorhabens kann erhalten, wer

  1. ein Studium an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,
  2. aufgrund hervorragender Studien- und Prüfungsleistungen besonders qualifiziert zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erscheint,
  3. ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
  4. die Zulassung dieses Vorhabens an einer der in § 1 Absatz 3 LGFG M-V genannten Hochschule nachweisen kann und durch einen Professor dieser Hochschule künstlerisch betreut wird.

 

 

Die Bewerbungsunterlagen sind einmal ausgedruckt und einmal in elektronischer Form bis zum 31.01.2019 (Posteingang) einzureichen bei der:

 

Universität Greifswald

Philosophische Fakultät

Caspar David Friedrich-Institut

Herrn Prof. Michael Soltau

Bahnhofstr. 46/47

17487 Greifswald

Tel.:   (03834) 420-3260

E-Mail:   soltau@uni-greifswald.de